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Verlag der Arbeitsrechtlichen Vereinigung München
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Rechtsanwalt Helmut P. Krause
AVM-Geschäftsführer
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Mit der richtigen Strategie beenden Arbeitgeber auch "schwierige"
Arbeitsverhältnisse.
Im Zuge von Einsparungs- und "Verschlankungs-"Maßnahmen
sind heute Kündigungen leider nicht immer zu vermeiden. Ungeeignete
oder überzählige Mitarbeiter gefährden außerdem die
Arbeitsplätze der anderen.
Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen ist
in der Praxis oft mit erheblichen und vermeidbaren Kosten verbunden. Die
genaue Kenntnis und Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten
bietet deshalb große Vorteile.
In unserem zweitägigen Intensivseminar lernen
Sie auch die Alternativen zu Kündigungen und teuren Abfindungen kennen.
Sie vertiefen Ihre Kenntnisse und erhalten wertvolle Anregungen - auch
zu kreativen Lösungen, die Ihnen bares Geld sparen und Ihnen ggf.
helfen, das "Überleben" der verbleibenden Belegschaft zu sichern.
Außerdem erfahren Sie, welche wichtige Rolle
Betriebs- und Personalräte bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen
spielen und was Arbeitgeber bei der rechtlich einwandfreien Kündigung
von schwangeren Frauen, schwerbehinderten Menschen, Personalrats- und
Betriebsratsmitgliedern und (z.B. nach BAT/TVöD) tariflich "unkündbaren"
Mitarbeitern alles beachten müssen.
Die Themenübersicht:
Befristung / Bedingung
- Wie kann man durch geschickte Nutzung der Möglichkeiten
des neuen Teilzeit-und Befristungsgesetzes langwierige Kündigungsschutzprozesse
vermeiden?
- Welche sachlichen Gründe werden vom Gesetzgeber
und von der Rechtsprechung akzeptiert?
- Welche sachlichen Gründe werden von der Rechtsprechung
akzeptiert?
- Was ist bei der Zweckbefristung von Arbeitsverhältnissen
zu beachten?
- Welche Möglichkeiten hat ein Arbeitnehmer, der
mit einer Befristung nicht einverstanden ist?
- Was ist bei der Vereinbarung von auflösenden Bedingungen
zu beachten?
Anfechtung
- In welchen Fällen kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis
erfolgreich wegen arglistiger Täuschung anfechten?
- Welche Fristen sind bei der Anfechtung von Arbeitsverhältnissen
zu beachten?
- Worauf müssen Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber auch
ungefragt hinweisen?
Eigenkündigung / Vertragsbruch
- Welche Möglichkeiten hat ein Arbeitgeber, wenn
er davon ausgehen kann, dass ein Mitarbeiter das Arbeitsverhältnis
durch Vertragsbruch beendet hat?
- Unter welchen Umständen entfällt bei der
Eigenkündigung eines älteren Mitarbeiters die Erstattungspflicht
gemäß § 147a SGB III?
- Welche Auswirkungen hat eine Eigenkündigung auf
den Bezug von Arbeitslosengeld?
Aufhebungsvertrag
- Wie kann der Arbeitgeber verhindern, dass ein Aufhebungsvertrag
angefochten wird?
- Durch welche rechtlich zulässigen Maßnahmen
kann der Arbeitgeber die Bereitschaft eines Arbeitnehmers zum Abschluss
eines Aufhebungsvertrages fördern?
- Wie kann der Arbeitgeber bei älteren Arbeitnehmern
die Erstattungspflicht für Arbeitslosengeld gemäß §
147a SGB III vermeiden?
Altersteilzeit
- In welchen Fällen ist die Vereinbarung eines Altersteilzeitverhältnisses
dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages vorzuziehen?
- Wie kann der Arbeitgeber durch geschickte Vertragsgestaltung
ein Altersteilzeitverhältnis vom Arbeitsamt fördern lassen?
Die Vorbereitung der Kündigung
- Welche Fehler bei der Anhörung des Betriebs-/Personalrats
sollte der Arbeitgeber unbedingt vermeiden?
- Was ist bei der ordnungsgemäßen Zustellung
von Kündigungen zu beachten?
- In welchen Fällen kann der Arbeitgeber erfolgreich
einen Auflösungsantrag stellen?
- Was ist bei Massenentlassungen, Betriebsänderungen
und Betriebsübergängen zu beachten?
- In welchen Fällen muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber
die Kosten für den Einsatz eines Detektivs erstatten?
- Was ist bei der Versetzung von Arbeitnehmern und beim
Ausspruch von Änderungskündigungen zu beachten?
- Durch welche Maßnahmen kann der Arbeitgeber sein
Annahmeverzugsrisiko vermindern?
- Was muss der Arbeitgeber bei der Kündigung von
Schwangeren, Schwerbehinderten, Betriebs-/Personalratsmitgliedern und
tariflich unkündbaren Mitarbeitern beachten?
Die sozial gerechtfertigte Kündigung
- Wie kann der Arbeitgeber bei betriebsbedingten Kündigungen
durch geschickte Sozialauswahl gute Mitarbeiter "retten"?
- Welche berechtigten betrieblichen Bedürfnisse
gehen der Sozialauswahl vor?
- Welche Möglichkeiten hat der Arbeitgeber bei langanhaltender
Krankheit und bei häufigen Kurzerkrankungen?
- Welche sonstigen Umstände berechtigen den Arbeitgeber
zur Kündigung aus personenbedingten Gründen?
- In welchen Fällen darf der Arbeitgeber ohne vorherige
Abmahnung eine außerordentliche/fristlose Kündigung aussprechen?
- Welche Möglichkeiten bietet die Druck-und die
Verdachtskündigung?
- Welche Fehler sollte der Arbeitgeber bei Ausspruch
einer Abmahnung unbedingt vermeiden?
Weitere Themenschwerpunkte ergeben sich aus Ihrer Praxis.
Nutzen Sie die Chance zum Erfahrungsaustausch im Kollegenkreis!
Was?
In diesem Seminar werden alle Möglichkeiten der Beendigung von Arbeitsverhältnissen
angesprochen. Getreu dem Zitat von Gustav Großmann: "Was man
sich fest genug wünscht, erreicht man auch. Wenn man etwas nicht
erreicht hat, hat man es sich nicht fest genug gewünscht".
Wer?
Personalleiter, Personalsachbearbeiter, Führungskräfte mit Personalverantwortung,
Betriebs- und Personalräte
Dauer
Vormittag 9:00-12:15 Uhr
Nachmitag 13:45-17:00 Uhr
Am Abend des 1. Seminartages ab 20 Uhr Erfahrungsaustausch
Pausen 10:30 und 15:15 Uhrr
Unterkunft?
Wenn Sie möchten, reservieren wir für Sie ein komfortables Zimmer
im Seminarhotel.
Wieviel?
Die Teilnahmegebühr beträgt EUR 850,- zzgl. 16 % MwSt. Umfangreiche
Seminardokumentation, Mittagessen und Pausengetränke sind im Preis
enthalten. Im Preis eingeschlossen ist ebenfalls das Abendessen am Abend
des ersten Seminartages mit dem "legendären" Open-End-Erfahrungsaustausch,
bei dem Sie sich in vertrauter Runde mit erfahrenen Kollegen auch über
heikle Fragen aus Ihrer Praxis austauschen können.
Teilnehmer, die bereits im Jahr 2004 an einem unserer
Seminare teilgenommen haben, erhalten einen Treuerabatt in Höhe von
10 %.
Melden sich gleichzeitig zwei oder mehr Teilnehmer aus
einem Unternehmen / aus einer Einrichtung zu einem Seminar an, erhält
jeder dieser Teilnehmer einen Kollegenrabatt in Höhe von 10 %.
Die Anmeldung kann bis zwei Wochen vor Seminarbeginn kostenfrei
zurückgenommen werden. Danach kann jederzeit ein Ersatzteilnehmer
benannt werden.
Tipp!
Dieses Seminar führen wir auf Wunsch auch hausintern durch.
AVM-Seminare Arbeitsrecht München: Wir beraten
Sie bei der Auswahl frei ausgeschriebener / offener Seminare und Schulungen
und bei der Konzeption von hausinternen Seminaren / Inhouse-Seminaren
zu aktuellen arbeitsrechtlichen Themen wie Arbeitszeitmodelle, Kündigungsschutz,
Abfindung, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Anfechtung, Befristung,
Urlaub, Elternzeit, Teilzeit, Altersteilzeit, Personalmanagement, ergebnisorientierte
Vergütungssysteme. BAT, MTArb, Sozialplan, Interessenausgleich, Gestaltung
von Arbeitsverträgen, Betriebsverfassungsrecht, kooperative Unternehmensführung
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Diese
Seite wurde zuletzt aktualisiert am: 05.05.2005
© 2004/2005, Rechtsanwalt
Helmut P. Krause, Fachanwalt für Arbeitsrecht - Frühlingstr.
29 -
82178 Puchheim bei München - Tel. +49 (0)89-1238754 - fachanwalt-arbeitsrecht@seminare-arbeitsrecht.de
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