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AVM-Seminare zum aktuellen Arbeitsrecht
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Intensivseminar für Wahlbewerber der Betriebsratswahl 2006
Alle vier Jahre finden "routinemäßig" Betriebsratswahlen mit teilweise höchst unterschiedlichen Ergebnissen statt. Im einen Fall ist das Ergebnis ein Betriebsrat, dessen - zumindest aus Sicht der Betriebsleitung, des Vorstandes oder der Geschäftsführung - erklärtes Ziel es ist, den Betrieb bzw. das Unternehmen zu ruinieren, zumindest aber den Verantwortlichen das Leben schwer zu machen. Äußere Merkmale der "Zusammenarbeit" sind ein lawinenartiges Anwachsen von Einigungsstellen-Verfahren, Prozessen und Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht. Kaum erwähnenswert ist die Tatsache, dass die Motivation der Mannschaft auf dem Tiefpunkt angekommen ist und die Prognosen für die wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens nicht die "rosigsten" sind. Im anderen Fall fällt der Betriebsratsvorsitzende dadurch auf, dass er regelmäßig als juristisch nicht vorgebildeter Prozessvertreter des Arbeitgebers in Kündigungsschutzprozessen auftritt. Motto: Wer sollte es im Betrieb bzw. Unternehmen besser können/verstehen, das Arbeitsgericht von der Notwendigkeit einer betriebsbedingten, personenbedingten oder verhaltensbedingten Kündigung zu überzeugen, als der Vorsitzende des Betriebsrates? Aus einem anderen Unternehmen wird berichtet, dass die Vorsitzende des Betriebsrats sich gelegentlich einen Spaß daraus macht, während einer Betriebsräteschulung gegenüber anderen Betriebsratsmitgliedern darauf hinzuweisen, dass sie von ihrem Arbeitgeber missbraucht werde, um dann, nachdem sie eine Weile das Entsetzen in den Augen ihrer Gegenüber "ausgekostet"/"genossen" hat, mit einem spitzbübischen Lächeln zu ergänzen: "Ja, ich werde tatsächlich missbraucht - als kostenlose Unternehmensberaterin. Würde mein Arbeitgeber die Beratungsleistung, die er von mir erhält, auf dem freien Markt einkaufen, müsste er viel, viel Geld dafür ausgeben." Damit stellen sich die Fragen: 1. Könnte es einen Zusammenhang geben, zwischen dem Wohlergehen eines Unternehmens und den Maßnahmen, die der Arbeitgeber im Vorfeld der Wahl ergriffen hat? 2. Könnte es einen Zusammenhang geben, zwischen den verschiedenen/beschriebenen Ergebnissen und der Art und Weise wie der Arbeitgeber mit seinem Betriebsrat umgeht? Antworten auf diese Fragen erhalten Sie in unserem Seminar Intensivseminar für Wahlbewerber der Betriebsratswahl 2006Wenn es stimmt, dass jedes Volk die Regierung bekommt bzw. hat, die es verdient, wäre es nahe liegend, dass auch jeder Arbeitgeber den Betriebsrat bekommt bzw. hat, den er verdient. Umgekehrt müsste natürlich das Gleiche gelten: Jeder Betriebsrat bekommt bzw. hat den Arbeitgeber, den er verdient. Programmauszug
Dieses Seminar führen wir unter der bewährten Leitung von Herrn Rechtsanwalt Helmut P. Krause, Fachanwalt für Arbeitsrecht, hausintern durch (Inhouse-Schulung). Inklusivpreis: 2.000 € zzgl. MWSt. In diesem Preis sind alle Reise- und Übernachtungskosten des Referenten sowie ausführliche Seminarunterlagen für bis zu 15 Teilnehmer enthalten. Seminarbuchungen können kurzfristig vorgenommen werden unter Telefon: 089 1238754 oder -55.
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sind alle Reise- Dauer? Wie? Telefon: 089 123 87 55 - Telefax: 089 123 87 58 - info@seminare-arbeitsrecht.de
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Diese Seite wurde zuletzt aktualisiert am: 23.10.2005 Durch hausinterne Seminare (Inhouse-Schulungen) und frei ausgeschriebene AVM-Seminare zum aktuellen Arbeitsrecht und Sozialrecht immer die richtige Lösung parat bei Kündigung, Aufhebungsvertrag, Befristung, Altersteilzeit ....
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