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Altersteilzeit im öffentlichen Dienst
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Referent: Verw.-Dipl. Franz-Josef Schweikert,
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,
Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
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Altersteilzeitregelungen speziell für Teilnehmer
aus dem öffentlichen Dienst
Die speziellen Fragen, die bei der Vereinbarung eines Altersteilzeit-Arbeitsverhältnisses
im öffentlichen Dienst auftreten, sind Gegenstand dieses Seminars.
Anhand konkreter Fälle aus der Praxis werden unter anderem die Asuwirkungen
der Altersteilzeit auf die Zusatzversorgungsleistungen dargestellt.
Themenübersicht
Zugangsvoraussetzungen zur Altersteilzeitarbeit
- Voll- und Teilzeitbeschäftigung
- Verteilung der Arbeitszeit
- Dringende dienstliche oder betriebliche Gründe
- Altersteilzeitentgelt und Aufstockungsleistungen
- Beginn und Ende der Altersteilzeitvereinbarung
- Abfindungsanspruch
Auswirkungen von Altersteilzeit auf die Altersversorgung
- Gesetzliche Rentenversicherung
- Zusätzliche Altersversorgung
- Krankenversicherungsschutz bei privater Krankenversicherung
- Kostenanalyse von Altersteilzeitfällen mit und
ohne Förderung
- steuerliche Behandlung der Aufstockungsbeträge
und Abfindung
- Vertragsgestaltung im Einzelfall mit Blick auf die
Auswirkungen in der Altersversorgung
- Entgeltfortzahlung/Aufstockungsleistungen im Krankheitsfall
Förderung durch die Bundesanstalt für Arbeit
- Anspruchsvoraussetzungen und Dauer der Förderung
- Wiederbesetzungspflicht seit 01.01.2000 (Funktions-,
Organisationseinheiten, Kleinbetriebsregelung)
- Sachliche und zeitliche Kausalität
- Antragsverfahren und Zusammenarbeit mit dem Arbeitsamt
Weitere Themenschwerpunkte ergeben sich aus der Praxis
der Teilnehmer. Nutzen Sie die Chance zum Erfahrungsaustausch im Kollegenkreis!
Was?
Die (Neu)-Regelung der Altersteilzeit bringt Vorteile für Arbeitgeber
und Arbeitnehmer: Arbeitgeber profitieren von den verbesserten Rahmenbedingungen
und können Personal abbauen ohne Abfindungen zahlen zu müssen.
Arbeitnehmer erhalten eine deutliche Erhöhung ihrer Stundenvergütung.
Wer?
Personalleiter und -sachbearbeiter, Betriebs- und Personalratsmitglieder,
Führungskräfte mit Personalverantwortung, Dienststellenleiter,
Geschäftsführer. Maximal 25 Teilnehmer.
Dauer?
1 Tag
Vormittag 9:00-12:15 Uhr
Nachmittag 13:45-17:00 Uhr
Pausen 10:30 Uhr und 15:15 Uhr
Wie?
Dieses Seminar führen wir auf Wunsch hausintern durch.Gerne senden
wir Ihnen ein individuell auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse zugeschnittenes
Angebot zu.
Telefon: 089 123 87 55 - Telefax: 089 123 87 58 - info@avm-seminare.de
Was noch?
Das Seminar vermittelt notwendige Kenntnisse im Sinne von § 37 Abs.
6 BetrVG und § 46 Abs. 6 BPersVG.
unverbindliche
Seminar-Vormerkung / Seminar-Anmeldung per Fax
Wir beraten Sie bei der Auswahl frei ausgeschriebener
/ offener Seminare und Schulungen und bei der Konzeption von hausinternen
Seminaren / Inhouse-Seminaren zu aktuellen arbeitsrechtlichen Themen wie
Arbeitszeitmodelle, Kündigungsschutz, Abfindung, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag,
Anfechtung, Befristung, Urlaub, Elternzeit, Teilzeit, Altersteilzeit,
Personalmanagement, ergebnisorientierte Vergütungssysteme. BAT, MTArb,
Sozialplan, Interessenausgleich, Gestaltung von Arbeitsverträgen,
Betriebsverfassungsrecht, kooperative Unternehmensführung ...
Diese
Seite wurde zuletzt aktualisiert am: 19.04.2005
© Rechtsanwalt
Helmut P. Krause, Fachanwalt für Arbeitsrecht - Frühlingstr.
29 -
82178 Puchheim bei München - Tel. +49 (0)89-1238754 - fachanwalt-arbeitsrecht@seminare-arbeitsrecht.de
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